Die neuen Bestimmungen auf einen Blick
Das gilt nach dem Ende der Sperrfrist (01.02.2026) für die Ausbringung von Wirtschaftsdünger!
Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen hat auf den NRW-Erlass zum Thema hingewiesen.
Der wichtige Satz dort lautet: "Bei der Anwendung von § 5 Abs. 1 der Düngeverordnung ist entsprechend der Vorgehensweise in Bayern zu verfahren: Ein Boden, der durch Temperaturen unter dem Gefrierpunkt am Morgen tragfähig ist und tagsüber vollständig auftaut fällt nicht unter den Begriff „gefrorener Boden“ der Regelung des § 5 Abs. 1 Düngeverordnung."
D..h, Wirtschaftsdünger dürfen auf Böden ausgebracht werden, die morgens gefroren sind und im Laufe des Tages vollständig auftauen.
Dies ist ein Erfolg für die intensiven Bemühungen des WLV und ein wichtiger Beitrag zum Bodenschutz. Der Verband appelliert daran, beim Aufbringen ausreichend Abstand zu Gewässern und Nachbarflächen einzuhalten, um Einträge unbedingt zu vermeiden.
Was ist ELWAS?
Das Fachinformationssystem ELWAS mit dem Auswertewerkzeug ELWAS-WEB ist ein elektronisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem für die Wasserwirtschaftsverwaltung in NRW.
Was kann ich mit ELWAS machen?
Mit ELWAS-WEB können Daten der Fachbereiche Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer, Trinkwasser und zur Wasserrahmenrichtlinie angezeigt und ausgewertet werden. ELWAS dient der Erledigung von Fachaufgaben in der Wasserwirtschaft und wird vorrangig durch die Landes- und Kommunalbehörde, aber auch von den großen Wasserverbänden, in NRW genutzt.
Wie kommen Sie an die für Sie relevanten Informationen?
1. Klicken Sie auf diesen Link: https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.jsf#
2. Klicken Sie nun nacheinander auf Folgende Felder (auf der Linken Seite der Karte)
>„Grundwasser“ > „Grundwasserkörper“ > „Gebiete nach § 13 Düngeverordnung“
3. Nun setzen Sie das Häkchen bei „Belastete Gebiete durch Nitrat (§ 13 DüV)“
Anschließend lässt sich die Karte bis auf einen Maßstab von etwa 1 : 500 vergrößern, um die eigenen Flächen zu finden.
Quelle: www.elwasweb.nrw.de